Der Charleston der 1920er Jahre ist frech, direkt und voller Energie. In diesem Workshop tauchst du ein in die Jazz Age Atmosphäre: klare Rhythmen, markante Schritte und der unverwechselbare Ausdruck dieser Zeit. Wir zeigen dir, wie du mit Fokus auf Rhythmus und Ausdruck über KickSteps, Turns und Armbewegungen sofort ins Tanzen kommst – leicht verständlich, musikalisch und mit viel Raum für deinen eigenen Style. Alles ist so aufgebaut, dass du auch ohne Vorerfahrung direkt einsteigen kannst. Erlebe den Tanz, der eine ganze Epoche geprägt hat – und bring deinen eigenen Style auf die Fläche.

Die Musik: moderne Beats mit JazzFlair, ergänzt durch ausgewählte Originalstücke der 1920er
Level: Einsteiger:innen, keine Vorkenntnisse nötig Trainer: Petra und Lars
Open Door: 17.01.2026 / 14:15 Uhr – Registrierung
Workshop: 14:30 – 16:45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Anmeldung: Der Workshop ist als Paarformat konzipiert. Einzelanmeldungen sind leider nicht möglich – bitte meldet euch zu zweit an. Buchung 1 Ticket pro Paar.
Anmeldung ab dem 01.11.2025 möglich!
Rückfragen an info@btsc.de oder lindyhop@btsc.de
Wichtig : Bitte flache Schuhe mit glatter, sauberer Sohle mitbringen. Straßenschuhe hinterlassen auf dem Parkett Schäden und dürfen nicht getragen werden.
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Hinweis Sollte für die Zahlung kein PayPal zur Verfügung stehen, wendet Euch bitte per Mail an info(at)btsc.de
Muss die Teilnahme an einem gebuchten Kurs oder Workshop abgesagt werden, so erfolgt eine Teilrückerstattung der Kursgebühr nach den unten genannten Fristen wie folgt gestaffelt:
* Bei Absagen, die mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen, werden 80% der Kursgebühr zurückerstattet,
* bei Absagen, die weniger als zwei Wochen aber mindestens eine Woche vor Kursbeginn erfolgen, werden 50% der Kursgebühr zurückerstattet,
* bei Absagen, die weniger als eine Woche aber mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen, werden 20% der Kursgebühr zurückerstattet,
* bei Absagen, die am Tag des Kursbeginns oder während eines bereits begonnenen Kurses erfolgen, wird nichts zurückerstattet.
Eine Begründung der Absage ist ggf. nicht notwendig und erhöht auch nicht den Rückerstattungsanspruch über die o.g. Anteile hinaus.