Der 30s Charleston baut auf dem früheren 20s Charleston auf – schneller, dynamischer, mit klaren Kick-Steps und markantem Bounce. Du lernst Kick-Steps, Bounce und Transitions, die bei mittlerer bis schneller Swingmusik funktionieren – technisch fundiert, musikalisch präzise und direkt auf die Tanzfläche übertragbar.
Viele der Bewegungen lassen sich später direkt in Lindy Hop integrieren – rhythmisch, funktional, anschlussfähig.

Die Musik: zeitgenössischer Swing mit klarer Rhythmik – ergänzt durch ausgewählte historische Tracks mit Tempo und Charakter.
Getanzt wird auf moderne Produktionen, die den Drive des 30s Charleston tragen – direkt, markant, ohne Retrofilter.
Level: Einsteiger:innen mit oder ohne Lindy Hop-Erfahrung
Trainer: Petra und Lars
Open Door: 31.01.2025 / 14:15 Uhr – Registrierung
Workshop: 14:30 – 16:45 Uhr (inkl. 15 Min. Pause)
Anmeldung: Der Kurs ist als Paarformat konzipiert. Einzelanmeldungen sind leider nicht möglich – bitte meldet euch zu zweit an. Buchung 1 Ticket pro Paar.
Anmeldung ab dem 01.11.2025 möglich!
Rückfragen an info@btsc.de oder lindyhop@btsc.de
Wichtig : Bitte flache Schuhe mit glatter, sauberer Sohle mitbringen. Straßenschuhe hinterlassen auf dem Parkett Schäden und dürfen nicht getragen werden.
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Hinweis Sollte für die Zahlung kein PayPal zur Verfügung stehen, wendet Euch bitte per Mail an info(at)btsc.de
Muss die Teilnahme an einem gebuchten Kurs oder Workshop abgesagt werden, so erfolgt eine Teilrückerstattung der Kursgebühr nach den unten genannten Fristen wie folgt gestaffelt:
* Bei Absagen, die mindestens zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgen, werden 80% der Kursgebühr zurückerstattet,
* bei Absagen, die weniger als zwei Wochen aber mindestens eine Woche vor Kursbeginn erfolgen, werden 50% der Kursgebühr zurückerstattet,
* bei Absagen, die weniger als eine Woche aber mindestens einen Tag vor Kursbeginn erfolgen, werden 20% der Kursgebühr zurückerstattet,
* bei Absagen, die am Tag des Kursbeginns oder während eines bereits begonnenen Kurses erfolgen, wird nichts zurückerstattet.
Eine Begründung der Absage ist ggf. nicht notwendig und erhöht auch nicht den Rückerstattungsanspruch über die o.g. Anteile hinaus.