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Beitragsordnung - Mitgliedsbeiträge

So setzt sich dein Beitrag zusammen:

Der Grundbeitrag dient der Finanzierung der allgemeinen Vereinskosten, insbesondere der Liegenschaft, Energie, Verwaltung, Versicherungen und die grundlegende Infrastruktur des Vereins. 

Erwachsene
23
Kinder und Jugendliche
15

Die Gruppenbeiträge dienen ausschließlich der Finanzierung der Trainerkosten. Gruppenbeiträge werden je belegter Trainingsgruppe erhoben. Für einzelne Gruppen mit abweichenden Trainerkosten kann ein gesonderter Gruppenbeitrag durch den Vorstand nach Absprache mit den Gruppenmitgliedern festgelegt werden.
Mitglieder der Standardformation (auch Kinder und Jugendliche) können neben dem Formationstraining weitere Trainingsgruppen besuchen, ohne dass hierfür zusätzliche Gruppenbeiträge anfallen.
Für Kinder und Jugendliche werden Gruppenbeiträge für maximal zwei Gruppen erhoben. Für Kinder und Jugendliche werden dabei Gruppenbeiträge für maximal zwei Gruppen erhoben. Ab der dritten Gruppe fällt kein weiterer Gruppenbeitrag mehr an. Damit wird intensives Training des Nachwuchses bewusst gefördert.

Erwachsene über 21 Jahre

Kinder und Jugendliche

pro Breitensportgruppe
7
pro Turniersportgruppe
16
pro Breitensportgruppe
5
pro Turniersportgruppe
10
Standardformation
20
Standardformation
10

Die Dauernutzungsgebühr bildet die Nutzung der Vereinsräume, insbesondere auch das freie Training, ab. Sie berücksichtigt, dass Mitglieder, die das Vereinsheim über das eigentliche Gruppentraining hinaus intensiv nutzen, auch laufende Kosten verursachen, etwa durch Licht, Heizung, Wasser, Reinigung, Abnutzung und Verbrauchsmaterialien.
Sie wird dort erhoben, wo die regelmäßige Nutzung des Vereinsheims über das reine Gruppentraining hinaus typischerweise Teil des Angebots ist, insbesondere im Turniersport, in der Formation und beim freien Training. 

Erwachsene ab 21 Jahren Turniersport
7
Breitensport
0
Kinder und Jugendliche Turniersport
5

Ermäßigungen

Familienregelung

In Familien mit mindestens einem Kind und zwei im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteilen wird der Grundbeitrag eines Elternteils erlassen.

Geschwisterkinder bis 21 Jahre

zahlen 50% des regulären Beitrages jeweils maßgeblichen Gesamtbeitrags.

Ausbildungsrabatt

Schüler / Azubi / Student / FSJ / BFD
von 18 bis 27 Jahren
erhalten 5,00 € Rabatt auf den Grundbeitrag
Nachweis erforderlich.

Sondermitgliedschaften

Freies Training

Grundbeitrag + Dauernutzungsgebühr
Nutzung der Vereinsräume für freies Training

passive Mitgliederschaft

9 €/Monat
Keine Teilnahme am Trainingsbetrieb

fördernde Mitgliedschaft

16 €/Monat
keine Teilnahme am Trainingsbetrieb

Erwachsene
Ein erwachsenes Mitglied im Breitensport zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Gruppenbeitrag = 30 Euro
Ein erwachsenes Mitglied im Turniersport zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Dauernutzungsgebühr + 16 Euro Gruppenbeitrag = 46 Euro
Ein erwachsenes Mitglied in der Formation zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Dauernutzungsgebühr + 20 Euro Gruppenbeitrag = 50 Euro

Ein Mitglied im freien Training zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Dauernutzungsgebühr = 30 Euro

Kinder und Jugendliche
Ein Kind im Breitensport zahlt künftig: 15 Euro Grundbeitrag + 5 Euro Gruppenbeitrag = 20 Euro
Ein Kind im Turniersport zahlt künftig: 15 Euro Grundbeitrag + 5 Euro Dauernutzungsgebühr + 10 Euro Gruppenbeitrag = 30 Euro
Ein Kind in der Formation zahlt künftig ebenfalls: 15 Euro Grundbeitrag + 5 Euro Dauernutzungsgebühr + 10 Euro Gruppenbeitrag = 30 Euro

zwei Geschwister im Turniersport
Das erste Kind zahlt 30 Euro. Das zweite Kind zahlt als Geschwisterkind 50 Prozent, also 15 Euro. Zusammen zahlt die Familie für beide Kinder damit 45 Euro statt 60 Euro.

 Familie mit zwei Elternteilen und einem Kind im Turniersport
Zwei Eltern im Turniersport zahlen jeweils 46 Euro, ein Kind im Turniersport 30 Euro. Zusammen wären das 122 Euro. Durch die Familienregel wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von 23 Euro erlassen. Die Familie zahlt damit insgesamt 99 Euro.

Kind mit mehreren Gruppen
Ein Kind im Turniersport, das zwei Gruppen besucht, zahlt für beide Gruppen regulär. Ab der dritten Gruppe fällt jedoch kein weiterer Gruppenbeitrag mehr an. 

Zahlungsregelung, Fristen und weitere Regelungen

FAQ Dienstleistungsstunden

Warum Dienstleistungsstunden? (DLS)

Unser Verein lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Viele Aufgaben, die für den Erhalt und die Weiterentwicklung unseres Vereins notwendig sind, werden ehrenamtlich erledigt. Dazu gehören beispielsweise die Pflege der Vereinsanlage, die Unterstützung bei Veranstaltungen, organisatorische Tätigkeiten oder kleinere Instandhaltungsarbeiten.

Mit den Dienstleistungsstunden leistet jedes Mitglied einen wichtigen Beitrag zum Vereinsleben. Durch die gemeinsame Mitarbeit können wir Kosten reduzieren, unsere Beiträge stabil halten und gleichzeitig ein gepflegtes Vereinsheim sowie ein attraktives Vereinsangebot für alle schaffen.

Die Dienstleistungsstunden fördern zudem den Zusammenhalt innerhalb des Vereins. Gemeinsame Arbeitseinsätze bieten die Möglichkeit, andere Mitglieder kennenzulernen, sich auszutauschen und aktiv am Vereinsleben mitzuwirken.

Wer aus persönlichen oder beruflichen Gründen keine Dienstleistungsstunden leisten kann, hat – gemäß unserer Satzung – die Möglichkeit, diese durch eine entsprechende Ausgleichszahlung abzugelten.

Der Vorstand legt die Termine und Einsatzmöglichkeiten fest. Nach Absprache können die Stunden auch individuell mit einem Vorstandsmitglied vereinbart werden. 

Es gibt viele Möglichkeiten, die Dienstleistungsstunden zu erfüllen. Über das Jahr verteilt fallen regelmäßig unterschiedliche Aufgaben an, sodass für jeden etwas Passendes dabei ist.

Über anstehende Helfereinsätze informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig per E-Mail. Zusätzlich können alle offenen Einsätze jederzeit in unserem Helferportal eingesehen werden. Dort ist auch eine direkte Anmeldung für die gewünschten Tätigkeiten möglich.

Zu den typischen Helfereinsätzen gehören beispielsweise:

  • kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten,
  • Unterstützung bei der Pflege der Vereinsräume,
  • Thekendienst beim Open Ballroom,
  • sowie die Mithilfe bei Veranstaltungen und Turnieren, die unser Verein ausrichtet.

Gerade die Unterstützung bei Veranstaltungen macht vielen Mitgliedern besonders viel Spaß. Man erlebt das Vereinsleben hautnah, ist mitten im Geschehen und trägt dazu bei, dass unsere Events für alle Beteiligten zu einem Erfolg werden. Gleichzeitig lernt man andere Mitglieder kennen und stärkt den Zusammenhalt im Verein.

  • Pflicht zur Dienstleistung: Jedes ordentliche Mitglied ab 14 Jahren muss pro Kalenderjahr 5 Stunden für den Verein leisten.
    Die Verpflichtung beginnt ab dem 1. Tag des Monats nach dem Vereinseintritt.
  • Ausnahme: Mitglieder, die am freien Training teilnehmen, müssen keine Dienstleistungsstunden (DLS) leisten, da diese bereits im Mitgliedsbeitrag berücksichtigt sind.
  • Weitere Befreiungen: Ehrenmitglieder, Vorstandsmitglieder sowie Mitglieder mit vorstandsnahen Aufgaben sind ebenfalls von der DLS-Pflicht befreit.
  • Übertragbarkeit: Mehr geleistete Stunden können auf das nächste Jahr angerechnet werden.
  • Vertretung: Die Dienstleistung darf auch vom Ehe- oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Abrechnung fehlender Stunden: Nicht geleistete Stunden werden zum 15. Februar des Folgejahres berechnet.
  • Ablöse: Statt der Arbeitsleistung kann bezahlt werden:
    • 13 € pro nicht geleisteter Stunde
    • maximal 65 € pro Jahr (entspricht 5 Stunden × 13 €).
  • Jedes Mitglied, das dienstleistungspflichtig ist, erhält eine Dienstleistungskarte.
  • Nach jeder geleisteten Tätigkeit muss die Karte vom Verantwortlichen der jeweiligen Aktion unterschrieben werden. So wird nachgewiesen, dass die Stunden erbracht wurden.
  • Auf der Rückseite der Karte befindet sich ein Katalog der anerkannten Dienstleistungstätigkeiten.
  • Die ausgefüllte Dienstleistungskarte muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres in der Geschäftsstelle abgegeben oder in den Briefkasten der Geschäftsstelle eingeworfen werden.