BEITRAGSORDNUNG
So setzt sich dein Beitrag zusammen:
Hinweis zur besseren Lesbarkeit: Wir verzichten in unseren Texten auf Genderzeichen. Alle verwendeten Personenbezeichnungen schließen selbstverständlich Menschen aller Geschlechter ein.
Der Grundbeitrag dient der Finanzierung der allgemeinen Vereinskosten. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Vereinsliegenschaft, Energie, Verwaltung, Versicherungen sowie die grundlegende Infrastruktur des Vereins.
Die Gruppenbeiträge dienen ausschließlich der Finanzierung der Trainerkosten und werden je belegter Trainingsgruppe erhoben. Für einzelne Gruppen mit abweichenden Trainerkosten kann der Vorstand nach Absprache mit den Gruppenmitgliedern einen gesonderten Gruppenbeitrag festlegen.
Mitglieder der Standardformation, einschließlich Kinder und Jugendlicher, können neben dem Formationstraining weitere Trainingsgruppen besuchen, ohne dass hierfür zusätzliche Gruppenbeiträge anfallen.
Für Kinder und Jugendliche werden Gruppenbeiträge für maximal zwei Trainingsgruppen erhoben. Ab der dritten Trainingsgruppe fällt kein weiterer Gruppenbeitrag an. Damit soll insbesondere ein intensives und vielseitiges Training des Nachwuchses gefördert werden.
Erwachsene über 21 JahreN
Kinder und Jugendliche
Die Dauernutzungsgebühr deckt die Nutzung der Vereinsräume, insbesondere auch das freie Training, ab. Sie berücksichtigt, dass Mitglieder, die das Vereinsheim über das reguläre Gruppentraining hinaus regelmäßig und intensiv nutzen, zusätzliche laufende Kosten verursachen, beispielsweise für Licht, Heizung, Wasser, Reinigung, Abnutzung und Verbrauchsmaterialien.
Die Gebühr wird in den Bereichen erhoben, in denen die regelmäßige Nutzung des Vereinsheims über das reine Gruppentraining hinaus typischerweise zum Leistungsangebot gehört. Dies betrifft insbesondere den Turniersport, die Formation und das freie Training.
Ermäßigungen
Familienregelung
In Familien mit mindestens einem Kind und zwei im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteilen wird der Grundbeitrag eines Elternteils erlassen.
Geschwisterkinder bis 21 Jahre
zahlen 50% des maßgeblichen Gesamtbeitrags.
Ausbildungsrabatt
Schüler / Azubi / Student / FSJ / BFD
von 21 bis 27 Jahren
erhalten 5,00 € Rabatt auf den Grundbeitrag
Nachweis erforderlich.
Sondermitgliedschaften
Freies Training
30 €/Monat
Nutzung der Vereinsräume für freies Training
passive Mitgliederschaft
9 €/Monat
Keine Teilnahme am Trainingsbetrieb
fördernde Mitgliedschaft
16 €/Monat
keine Teilnahme am Trainingsbetrieb
Zahlungsregelung, Fristen und weitere Regelungen
- Bankeinzug - Lastschrift zum 1. des Monats
- Eintritt 1. oder 15. eines Kalendermonats
- Mindestlaufzeit – 3 Monate (Kinder und Jugendliche)
- Alterswechsel – Neue Beitragsgruppe ab Folgemonat
- Kündigung 4 Wochen zum Monatsende (Kinder und Jugendliche)
- Kündigung 4 Wochen zum Quartalsende (ab 21 Jahren)
Beispielberechnungen
Erwachsene
Ein erwachsenes Mitglied im Breitensport zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Gruppenbeitrag = 30 Euro
Ein erwachsenes Mitglied im Turniersport zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Dauernutzungsgebühr + 16 Euro Gruppenbeitrag = 46 Euro
Ein erwachsenes Mitglied in der Formation zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Dauernutzungsgebühr + 20 Euro Gruppenbeitrag = 50 Euro
Ein Mitglied im freien Training zahlt künftig: 23 Euro Grundbeitrag + 7 Euro Dauernutzungsgebühr = 30 Euro
Kinder und Jugendliche
Ein Kind im Breitensport zahlt künftig: 15 Euro Grundbeitrag + 5 Euro Gruppenbeitrag = 20 Euro
Ein Kind im Turniersport zahlt künftig: 15 Euro Grundbeitrag + 5 Euro Dauernutzungsgebühr + 10 Euro Gruppenbeitrag = 30 Euro
Ein Kind in der Formation zahlt künftig ebenfalls: 15 Euro Grundbeitrag + 5 Euro Dauernutzungsgebühr + 10 Euro Gruppenbeitrag = 30 Euro
zwei Geschwister im Turniersport
Das erste Kind zahlt 30 Euro. Das zweite Kind zahlt als Geschwisterkind 50 Prozent, also 15 Euro. Zusammen zahlt die Familie für beide Kinder damit 45 Euro statt 60 Euro.
Familie mit zwei Elternteilen und einem Kind im Turniersport
Zwei Eltern im Turniersport zahlen jeweils 46 Euro, ein Kind im Turniersport 30 Euro. Zusammen wären das 122 Euro. Durch die Familienregel wird jedoch ein Grundbeitrag in Höhe von 23 Euro erlassen. Die Familie zahlt damit insgesamt 99 Euro.
Kind mit mehreren Gruppen
Ein Kind im Turniersport, das zwei Gruppen besucht, zahlt für beide Gruppen regulär. Ab der dritten Gruppe fällt jedoch kein weiterer Gruppenbeitrag mehr an.
FAQ Dienstleistungsstunden
Warum Dienstleistungsstunden? (DLS)
Viele Aufgaben, die für den Erhalt und die Weiterentwicklung unseres Vereins notwendig sind, werden ehrenamtlich erledigt. Dadurch ist es erst möglich, dass wir als Verein unsere Angebote kostengünstiger als z. B Tanzschulen anbieten können. Durch die gemeinsame Mitarbeit können wir Kosten reduzieren, unsere Beiträge stabil halten und gleichzeitig ein gepflegtes Vereinsheim sowie ein attraktives Vereinsangebot für alle schaffen.
Wer aus persönlichen oder beruflichen Gründen keine Dienstleistungsstunden leisten kann, hat – gemäß unserer Satzung – die Möglichkeit, diese durch eine entsprechende Ausgleichszahlung abzugelten.
Wie kann ich mich beteiligen?
Über das Jahr verteilt fallen regelmäßig unterschiedliche Aufgaben an, sodass man den Workload auf viele helfende Hände aufteilen kann.
Über anstehende Helfereinsätze informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig per E-Mail. Zusätzlich können alle offenen Einsätze jederzeit in unserem Helferportal eingesehen werden. Dort ist auch eine direkte Anmeldung möglich.
Zu den typischen Helfereinsätzen gehören beispielsweise:
- kleinere Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten,
- Unterstützung bei der Pflege der Vereinsräume,
- Thekendienst beim Open Ballroom,
- Beiträge zum Buffet (z. B. Salat oder Kuchenspenden)
- sowie die Mithilfe bei Veranstaltungen und Turnieren, die unser Verein ausrichtet.
Gerade die Unterstützung bei Veranstaltungen macht den Mitgliedern besonders viel Spaß. Man ist mitten im Geschehen und trägt dazu bei, dass unsere Events erfolgreich sind. Gleichzeitig lernt man andere Mitglieder kennen und stärkt den Zusammenhalt im Verein.
Abrechnung der Dienstleistungsstunden
- Pflicht zur Dienstleistung: Jedes ordentliche Mitglied ab 14 Jahren muss pro Kalenderjahr 5 Stunden für den Verein leisten.
- Die Verpflichtung entsteht anteilig ab dem Eintrittsmonat. Pro vollem Monat der Mitgliedschaft sind 0,5 DLS zu erbringen. Angefangene Monate werden ab dem 15. eines Monats als voller Monat gewertet.
- Ausnahme: Mitglieder, die am freien Training teilnehmen, passive Mitglieder und aktive Formationsmitglieder müssen keine Dienstleistungsstunden (DLS) leisten, da diese bereits im Mitgliedsbeitrag berücksichtigt sind.
- Übertragbarkeit: Maximal fünf Stunden können ausschließlich auf das Folgejahr übertragen werden.
- Vertretung: Die Dienstleistung darf auch von Eltern und Kindern sowie Ehe- bzw. Lebenspartner erbracht werden.
- Abrechnung fehlender Stunden: Nicht geleistete Stunden werden zum 30. April des Folgejahres abgerechnet.
- Ablöse: Statt der Arbeitsleistung muss bezahlt werden:
- 13 € pro nicht geleisteter Stunde
- maximal 65 € pro Jahr (entspricht 5 Stunden × 13 €).
- Jedes Mitglied, das dienstleistungspflichtig ist, erhält eine Dienstleistungskarte.
- Nach jeder geleisteten Tätigkeit muss die Karte vom Verantwortlichen der jeweiligen Aktion unterschrieben werden. So wird nachgewiesen, dass die Stunden erbracht wurden.
- Auf der Rückseite der Karte befindet sich ein Katalog der anerkannten Dienstleistungstätigkeiten.
- Die ausgefüllte Dienstleistungskarte muss bis spätestens 31. Januar des Folgejahres in der Geschäftsstelle abgegeben oder in den Briefkasten der Geschäftsstelle eingeworfen werden.